Meister-Qualifikationen verbessern berufliche Chancen!
Fragen zur Meisterausbildung?
INFO-VERANSTALTUNG für die nächsten Meisterkurse Floristik bzw. Gartenbau und auch die Meisterfachschule für Gartengestaltung:
MEISTERAUSBILDUNG
Meisterkurse für Gärtner und Floristen
für
Facharbeiter (Gärtner, Floristen, Gartengestalter)
zum/zur
MeisterIn Gartenbau (Landwirtschaftskammer)
MeisterIn im Handwerk Gärtner (Wirtschaftskammer)
MeisterIn im Handwerk Florist (Wirtschaftskammer)
oder über die
MEISTERSCHULE
für
Gärtner- und Landschaftsgärtner (Gartengestalter),
Berufsschul- und Fachschulabsolventen
zum/zur
MeisterIn im Handwerk Gärtner (Wirtschaftskammer)
("Landschaftsgärtner-Meister")
Denken Sie an die Möglichkeit einer Ausbildungsförderung …. Weiterbildungsförderung .....
TEILWEISE MUSS MAN SIE BEREITS VOR DER AUSBILDUNG BEANTRAGEN!
… in jedem Bundesland sehr unterschiedlich!
Einige Tipps siehe links das Menü "Förderungen-Tipps"
Ersatz der Unternehmerprüfung für gewerbliche Meisterprüfung (Landschaftsgärtner, Florist,..):
Durch den positivem Abschluss der 4-jährigen Gartenbaufachschule Langenlois oder der Meisterfachschule Langenlois hat man bereits den Ersatz der Unternehmerprüfung bei einer gewerblichen Meisterprüfung.
z.B: Handwerk Gärtner, Florist (Blumenbinder) oder Garten- und Grünflächengestalter
Unternehmerteil bei der (landwirtschaftliche) Meisterprüfung Gärtner:
Die Prüfungen im Unternehmerlehrgang (Fachschule Modul 3) bzw. in der Meisterfachschule gelten als Teilprüfung für die landw. Gärtnermeisterprüfung!
Bei der Meisterprüfung wird dann vom Unternehmerteil nur noch das Fach Betriebswirtschaft geprüft!
Eine bereits abgelegte gewerbliche Unternehmerprüfung wird angerechnet (BW-Prüfung nur noch über die Hausarbeit)!
Voraussetzungen zur Zulassung zur LANDWIRTSCHAFTLICHEN Meisterprüfung:
* Lehrabschlussprüfung (Lehrberuf Gärtner oder Florist=Blumenbinder oder Landschaftsgärtner)
oder Ersatz durch positiven Abschluss einer Gartenbau-Fachschule
* facheinschlägige gärtnerische Praxis von mindestens 36 Monaten bis zur Meisterprüfung
* das 20. Lebensjahr vollendet und mind. 360 Stunden Ausbildung
Voraussetzungen zur Zulassung zur GEWERBLICHEN Meisterprüfung
z.B.: Meisterprüfung im Handwerk der Gärtner und Handwerk der Blumenbinder (Florist):
* Vollendetes 18. Lebensjahr
Der Besuch von Vorbereitungslehrgängen ist nicht verpflichtend,
wird aber empfohlen.
Die der Gartenbauschule Langenlois angebotenen Vorbereitungslehrgänge:
+ Floristmeister (9 Kurswochen) und
+ Meisterfachschule (4 Monate für Fachschulabsolventen; 8 Monate für Berufsschulabsolventen)
Gemäß den Zugangsvoraussetzungen für das verbundene Handwerk der Gärtner und der Blumenbinder (Florist) ist es für landwirtschaftliche GärtnermeisterInnen möglich, eine Gewerbeberechtigung für das Gärtnerhandwerk zu erwerben.